Neuer Firmenwagen auf Auto-Treff

Am Samstag den 15.09.2018 waren wir auf einem regionalen Auto-Treffen der besonderen Art vertreten! The Adventure – Dynamite im Stöffelpark in Enspel. Das Team der Lake-Society hat dort ein klasse …

Verbringungskosten sind zu erstatten

Bei der konkreten Abrechnung nach durchgeführter Reparatur muss der Versicherer die Verbringungskosten erstatten. Dies gilt gerade ,wenn die Verbringungskosten im Schadengutachten aufgeführt waren. Das Urteil des AG Coburg ist hier …

Neufahrzeug schon vor Unfall bestellt

Wenn der Geschädigte eines Haftpflichtschadens bereits vor dem Unfall einen Neuwagen bestellt hat, dessen Lieferung in absehbarer Zeit in Aussicht gestellt ist, muss er nicht auf eigenes Risiko ein Interimsfahrzeug anschaffen

Reparatur wie vom Gutachter vorgesehen

Der Geschädigte darf sich auf das Schadengutachten verlassen. Erteilt er den Auftrag, so zu reparieren, wie vom Schadengutachter vorgesehen, hat er nichts falsch gemacht. Und die Werkstatt darf den Reparaturauftrag so abarbeiten und die Arbeiten entsprechend berechnen