Verbringungskosten sind zu erstatten

Bei der konkreten Abrechnung nach durchgeführter Reparatur muss der Versicherer die Verbringungskosten erstatten. Dies gilt gerade ,wenn die Verbringungskosten im Schadengutachten aufgeführt waren. Das Urteil des AG Coburg ist hier von besonderer Bedeutung, da hier ein Versicherer, welcher seinen Gerichtsstand in Coburg hat,die Verbringungskosten besonders aktiv kürzt.

Das AG Coburg hat die Kosten mit dem Aufwand gar nicht abgeglichen. Dies muss es auch nicht, da es ja auch den Geschädigten ankommt und dieser die Höhe der Verbringungskosten gar nicht beeinflussen kann.

( AG Coburg, Urteil vom 07.10.2016, Az. 12C 1091/16 )