MENGERT

Was tun?

Wir wünschen Ihnen, dass Sie immer gut ankommen. Sollte es dennoch einmal zu einem Unfall kommen, dann können Ihnen folgende Tipps und Ratschläge ein wichtiger Helfer sein.
Gerne beraten wir Sie im Schadensfall kostenlos, unabhängig und kompetent.

 

1.Unfallstelle absichern

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warndreieck in abgemessenen Abstand zur Unfallstelle aufstellen

 

2.Erste Hilfe leisten

Notfallmeldung: Telefon 112

  • Kümmern Sie sich um die Unfallopfer
  • Benachrichtigen Sie den Notarzt

 

3.Bei Personenschäden Polizei rufen

Notfallmeldung: Telefon 110

  • Unfallzeugen notieren
  • Unfallstelle fotografieren

 

4.Begutachtung und Beweissicherung

Beauftragen Sie sofort nach dem Unfall einen freien und unabhängigen Sachverständigen.

Dieser wird eine umfangreiche Schadensfeststellung und Beweissicherung erbringen.

So können Sie sicher sein, dass Ihr Schadensersatz auch alle Positionen umfasst.

 
Grundsätzlich hat der Unfallgeschädigte Anspruch auf Erstattung aller anfallenden Kosten.

Es ist der Zustand vor dem Unfall wieder herzustellen.

 
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, den Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Lassen Sie sich nicht durch anders lautende Aussagen verunsichern.

Meist versuchen Versicherungen den Geschädigten zur Erstellung eines Kostenvoranschlags durch eine Werkstatt oder ein Gutachten eines Versicherungsgutachters zu überreden. Ziel ist eine Kosteneinsparung auf Kosten Ihrer Schadensersatzansprüche. Sie sollten sich nicht auf einen Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt verweisen lassen. Nur durch ein Gutachten kann z.B. eine Wertminderung an Ihrem Fahrzeug festgestellt werden. Auch wenn schon eine Fahrzeugbesichtigung durch einen Gutachter der Versicherung stattgefunden hat, besteht weiterhin Anrecht auf eine neutrale Begutachtung durch den Sachverständigen Ihres Vertrauens.

Die Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche kann nur durch ein neutrales und objektives Gutachten und die Beratung durch Ihren Rechtsanwalt erfolgen.

Für weitere Hilfestellungen, können Sie unseren Unfallflyer herunterladen.