Bei der Rückgabe von Leasing- oder Mietfahrzeugen werden häufig Kosten für angebliche Schäden berechnet. Dabei handelt es sich oft nur um normale Gebrauchsspuren, die nicht zusätzlich bezahlt werden müssen.
Unabhängig vom Anbieter oder Vertragsmodell kommt es immer wieder zu überhöhten Forderungen bei der Fahrzeugrückgabe. Auch bei Mietwagen werden kleinere Kratzer oder Abnutzungen schnell als kostenpflichtige Schäden eingestuft.
Wir prüfen Ihre Situation, klären Sie über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen dabei, unberechtigte Kosten erfolgreich abzuwehren.
Wir prüfen, ob die geforderte Nachzahlung gerechtfertigt ist.
Wir bewerten objektiv Ihre Chancen, die Nachforderung erfolgreich zurückzuweisen.
Sie entscheiden, ob wir in Ihrem Fall tätig werden und wir Ihre Interessen vertreten dürfen. 3
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall sowie dem weiteren Vorgehen.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten in der Regel übernommen.
Sollten Sie die Kosten selbst tragen, informieren wir Sie transparent im Vorfeld über alle anfallenden Aufwendungen, sodass Sie jederzeit den Überblick behalten.
Wie stehen Ihre Erfolgschancen?
Im Rahmen der Erstberatung analysieren wir Ihre Situation individuell und geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Grundsätzlich gilt: Die Verantwortung für den Nachweis eines tatsächlichen Schadens liegt bei der Leasing- oder Mietwagenfirma. Diese muss belegen, dass es sich nicht lediglich um normale Gebrauchsspuren handelt.
Nutzen Sie dieses Wissen zu Ihrem Vorteil. Wir unterstützen Sie dabei, unberechtigte Forderungen zu prüfen und konsequent dagegen vorzugehen, damit Sie nur für berechtigte Positionen aufkommen.
