Leasing- & Mietwagen-Rückgabe
Erfolgreich gegen überhöhte Nachzahlungsforderungen
Unberechtigte Nachforderungen vermeiden
Bei der Rückgabe von Leasing- oder Mietfahrzeugen werden häufig Kosten für angebliche Schäden berechnet. Dabei handelt es sich oft nur um normale Gebrauchsspuren, die nicht zusätzlich bezahlt werden müssen.
Unabhängig vom Anbieter oder Vertragsmodell kommt es immer wieder zu überhöhten Forderungen bei der Fahrzeugrückgabe. Auch bei Mietwagen werden kleinere Kratzer oder Abnutzungen schnell als kostenpflichtige Schäden eingestuft.
Wir prüfen Ihre Situation, klären Sie über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen dabei, unberechtigte Kosten erfolgreich abzuwehren.
Prüfung
Wir prüfen objektiv und fachgerecht, ob die geforderte Nachzahlung gerechtfertigt ist.
Beratung
Wir bewerten transparent Ihre Chancen, die unberechtigte Nachforderung erfolgreich zurückzuweisen.
Beauftragung
Sie entscheiden in Ruhe, ob wir in Ihrem Fall tätig werden und Ihre Interessen konsequent vertreten dürfen.
Kosten & Erfolgsaussichten
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall sowie dem weiteren Vorgehen.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten in der Regel übernommen.
Sollten Sie die Kosten selbst tragen, informieren wir Sie transparent im Vorfeld über alle anfallenden Aufwendungen, sodass Sie jederzeit den vollen Überblick behalten.
Wie stehen Ihre Erfolgchancen?
Im Rahmen der Erstberatung analysieren wir Ihre Situation individuell und geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Grundsätzlich gilt: Die Verantwortung für den Nachweis eines tatsächlichen Schadens liegt bei der Leasing- oder Mietwagenfirma. Diese muss belegen, dass es sich nicht lediglich um normale Gebrauchsspuren handelt.
Nutzen Sie dieses Wissen zu Ihrem Vorteil. Wir unterstützen Sie dabei, unberechtigte Forderungen fachgerecht zu prüfen und konsequent dagegen vorzugehen, damit Sie nur für berechtigte Positionen aufkommen.
Häufig gestellte Fragen zur Leasing- & Mietwagen-Rückgabe
Wichtige Antworten zu typischen Gebrauchsspuren, unberechtigten Nachforderungen und Ihren Rechten gegenüber der Leasinggesellschaft.
Normale Gebrauchsspuren wie leichte Steinschläge, minimale Türkantenkratzer oder altersübliche Abnutzung sind mit den monatlichen Leasingraten bereits vollständig abgegolten. Nur echte, übermäßige Beschädigungen wie tiefe Dellen, Risse oder Unfallschäden dürfen anteilig als Minderwert in Rechnung gestellt werden.
Ein Gegengutachten lohnt sich praktisch immer, wenn das Rückgabeprotokoll der Leasinggesellschaft unerwartet hohe Nachzahlungen fordert oder komplette Bauteile neu lackiert werden sollen. Durch unsere objektive Minderwertkalkulation lassen sich Nachforderungen meist um mehrere hundert bis tausende Euro reduzieren.
Ja. Verkehrs- und Vertrags-Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten bei der Leasing- oder Mietwagenrückgabe sowie die Kosten für unabhängige Kfz-Sachverständige und Rechtsbeistände in der Regel vollständig ab.
Unterschreiben Sie vor Ort niemals ein Schuldeingeständnis oder ein Protokoll, mit dem Sie inhaltlich nicht einverstanden sind. Vermerken Sie stattdessen handschriftlich: „Fahrzeugrückgabe erfolgt nur unter Vorbehalt der sachverständigen Nachprüfung“.
Senden Sie uns einfach das Rückgabeprotokoll und eventuelle Fotos per E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir prüfen die aufgelisteten Positionen unverbindlich im Erstgespräch und geben Ihnen eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgschancen.
Haben Sie eine unberechtigte Nachforderung erhalten?
Lassen Sie Ihr Rückgabeprotokoll jetzt unverbindlich von unseren Experten prüfen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Senden Sie uns eine Nachricht und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.